Privat versicherte Patienten

Privat versicherte Patienten

Die Kosten der osteopathischen Leistungen werden nach der GeBüH (Gebührenverordnung für Heilpraktiker) abgerechnet.  Wie hoch die Erstattungen Ihrer jeweiligen Krankenversicherung ist, können Sie bei Ihrerm Versicherungsträger erfragen.

Patienten mit einer Zusatzversicherung, die Heilpraktikerleistungen beinhaltet, bekommen (anteilige) Kosten in der Regel auch erstattet.